© Ferienwohnungen Krause 2011
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsleistungen)
§ 1
Abschluss des Gastaufnahmevertrages
Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn die Unterkunft
bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird. Sie erhalten nach
Anmeldung eine Buchungsbestätigung zugesandt und die Ferienwohnung gilt
für den gebuchten Zeitraum als belegt. Die Buchung kann mündlich,
schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E- Mail erfolgen. Im Interesse der
Vertragsparteien sollte die Schriftform gewählt werden. Die Buchung erfolgt
durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten
Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine
eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen
hat.
§ 2
Leistungen, Preise und Bezahlung
Die vom Beherbergungsbetrieb geschuldeten Leistungen ergeben sich
ausschließlich aus unserem Buchungsangebot . Unsere Preise sind Endpreise
und schließen alle Nebenkosten ein. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem.
§ 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht
aus! Sofern nicht anders vereinbart, ist der vereinbarte Preis ist am Tage der
Anreise zu zahlen.
§ 3
Rücktritt
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner
zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag
abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von
einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Tritt der Gast
dennoch vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und
vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis
einschließlich des Verpflegungsanteils zu zahlen. Der Inhaber des
Beherbergungsbetriebes muss sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den
Erfüllungsanspruch anrechnen lassen. Statt Erfüllung kann der Inhaber des
Beherbergungsbetriebes pauschale Stornogebühren in der nachfolgenden Höhe
verlangen (jeweils in % des vereinbarten Unterkunftspreises): Rücktritt bis zum
28. Tag vor Beginn der Mietzeit: 20 % (mindestens jedoch 25 EURO) Rücktritt
bis zum 14. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50% danach und bei Nichterscheinen:
80 % Der Inhaber eines Beherbergungsbetriebes hat nach Treu und Glauben
eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und
muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachte
Stornogebühr anrechnen lassen. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten,
dass dem Beherbergungsbetrieb ein geringerer Schaden entstanden ist. Die
Rücktritterklärung ist an den Beherbergungsbetrieb zu richten und sollte im
Interesse des Gastes schriftlich erfolgen. Der Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen. Der
Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, aus wichtigen Grund vom Vertrag
zurückzutreten, wenn -die Erfüllung des Vertrages durch nicht vom
Beherbergungsbetrieb zu vertretende Umstände oder höhere Gewalt unmöglich
ist; -Zimmer oder Wohnungen unter falscher Angabe wesentlicher Tatsachen
bezüglich der Person des Gastes oder des Zweckes gebucht sind; -oder eine
unbefugte Unter- oder Weitervermietung vorliegt
§ 4
Mängel der Beherbergungsleistung
Der Beherbergungsbetrieb haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der
vertraglich vereinbarten Leistung. Weist die gemietete Unterkunft einen
Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast
dem Inhaber des Beherbergungsbetriebes oder dessen Beauftragten den
Mangel unverzüglich anzuzeigen, um dem Beherbergungsbetrieb eine
Beseitigung des Mangels zu ermöglichen. Unterlässt der Gast diese
Mitteilung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der
vertragsgemäßen Leistungen zu.
§ 5
Haftung
Die vertragliche Haftung des Beherbergungsbetriebes für Schäden, die
nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Preis der vereinbarten
Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf eine grob
fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung beruht oder der
Beherbergungsbetrieb für einen dem Gast entstandenen Schaden
allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen
verantwortlich ist. Der Beherbergungsbetrieb haftet nicht für
Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen,
Theater- und Konzertbesuche, Ausstellungen usw.) und die
ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
§ 6
Verjährung
Vertragliche Ansprüche sowie Schadensersatzansprüche aus dem
Gastaufnahmevertrag und Ansprüche aus unerlaubter Handlung
verjähren in drei Jahren.
§ 7
Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand für Klagen des Gastes
gegen den Beherbergungsbetrieb ist ausschließlich der Sitz des
Beherbergungsbetriebes. Für Klagen des Beherbergungsbetriebes gegen
Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder
Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder
die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
ist, wird der Sitz des Beherbergungsbetriebes als ausschließlicher
Gerichtsstand vereinbart.
§ 8
Hausordnung
Die Ferienwohnung steht dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung
und muss am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr besenrein an den Vermieter
übergeben werden. In allen Räumen der Ferienunterkünfte gilt
Rauchverbot. Haustiere dürfen grundsätzlich nicht mitgebracht
werden. Andernfalls kann der Einzug mit dem Haustier durch den
Vermieter vor Ort verweigert werden. Der Gast verpflichtet sich, sich
während des Aufenthaltes im Haus an die Hausordnung zu halten.
Internetanschlüsse dürfen ausschließlich zu Informationszwecken genutzt
werden. Es ist ausdrücklich untersagt, illegale Dateien, Bilder, Musik, Filme etc.
herunterzuladen. Bei Veranstaltungen durch Gäste ist der Veranstalter für die
Einhaltung der gesetzlichen und polizeilichen Bestimmungen, sowie der
Vorschriften von Feuerwehr und Ordnungsamt selbst uneingeschränkt haftbar.
§ 9
Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so
wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die
unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der
unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten
kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Freital, den 15. März 2009
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